Hypnose selbständig nichtmedizinisch Heilerlaubnis
Wer darf Hypnose selbständig anbieten?
Die Hypnose gilt allgemein als Entspannungsverfahren und ist in ihrer inneren Wirkweise anderen gängigen Verfahren wie dem Autogenem Training, Muskelentspannung nach Jacobson oder auch Yoga ähnlich.
Deshalb darf aus rein rechtlicher Sicht in der Bundesrepublik Deutschland jeder Hypnose anwenden, so lange er damit keine Erkrankungen behandelt (für die Behandlung von Erkrankungen ist grundsätzlich eine Heilerlaubnis benötigt).
In dem Moment, in dem die Hypnose zur Linderung oder Heilung von Erkrankungen (psychisch oder körperlich) eingesetzt wird, ist sie als Therapiemethode zu sehen und erfordert eine therapeutische Zulassung.
Zu unterscheiden ist deshalb vor allem ob man die Hypnose medizinisch / therapeutisch oder nichtmedizinisch anbieten möchte.
Nichtmedizinische Hypnose
Der prozentual größte Teil der Hypnotiseur:innen in Deutschland arbeitet nichtmedizinisch außerhalb der Heilkunde. Grundsätzlich darf aus gesetzlicher Sicht jeder die Hypnose anbieten, wenn er sie nicht zu heilkundlichen Zwecken einsetzt (für die Behandlung von Erkrankungen ist eine Heilerlaubnis notwendig) und mit seiner Arbeit die Gesundheit seiner Klienten nicht gefährdet.
Die nichtmedizinische Hypnose bietet eine hochinteressante Auswahl an Anwendungsmöglichkeiten, die durchaus als Existenzgrundlage für eine Hypnosepraxis dienen können, hat aber klare Grenzen, was die Anwendung bei Krankheiten angeht.
Die nichtmedizinische Hypnose ist rechtlich gesehen ein Gewerbe (kann mittlerweile aber auch als Freiberuf angeboten werden, wenn das örtliche Finanzamt zustimmt) und setzt keine gesonderte Zulassung (außer der normalen Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung für einen Freien Beruf) voraus.
Jeder, der einen Gewerbeschein (für "Coaching" oder "Lebensberatung", denn Hypnose ist nicht einzeln im Gewerbekatalog verzeichnet!) beantragt kann damit in Deutschland nichtmedizinische Hypnose anbieten.
Man braucht dafür theoretisch nicht einmal eine Ausbildung nachzuweisen (was aber natürlich aus Sorgfaltsgründen gerade in Bezug auf die Gewährleistung einer nicht gesundheitsschädlichen Behandlung dennoch als Voraussetzung gesehen werden kann).
Wenn seine Klienten ihm vertrauen könnte er also theoretisch ohne je eine Ausbildung besucht zu haben nichtmedizinisch praktizieren. Natürlich wäre das nicht verantwortungsvoll und einige Klienten würden sicherlich nach einer Qualifikation fragen, aber rein rechtlich gesehen gehört die nichtmedizinische Hypnose wie bspw. Reiki, Coaching oder allgemeine Beratung in den Bereich der Lebensberatung und ist bisher nicht weiter reguliert.
Wichtig ist, dass eine nichtmedizinische Hypnose nicht der Diagnose oder Heilung von Erkrankungen dient!
Wer ohne Heilerlaubnis mit Hypnose Krankheiten behandelt macht sich strafbar im Sinne des Heilpraktikergesetz (HPG).
In diesem Fall sind Geldstrafen bis 25.000 Euro und darüber hinaus eine strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft möglich.
Auch bei der Auswahl der Berufsbezeichnung sollte der nichtmedizinische Hypnotiseur:innen auf einige Kriterien zu achten, um Verwechslungsgefahr mit medizinisch befugten Kollegen und daraus resultierende rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Die Entscheidung, wer in einer Region welche Behandlungen in welchem Rahmen anbieten darf trifft immer das örtliche Gesundheitsamt.
Sollte in Ihrer Region oder ihrem Land die Hypnose für Nichtmediziner aus irgendwelchen Gründen eingeschränkt sein, besteht jederzeit die Möglichkeit, alle in der Hypnose-Ausbildung erlernten Anwendungen durch geringfügige Änderungen in ein neutrales, nach wie vor sehr effizientes Mental-Coaching umzuwandeln, das auch in Regionen, in denen die Hypnose nicht ohne weiteres angeboten werden darf problemlos umgesetzt werden kann. Ihre Arbeit profitiert dann nach wie vor von ihren Kenntnissen aus der Hypnose, steht aber in keinem Konflikt mit evtl. örtlichen Limitierungen. Sie können also in jedem Fall alle erlernten nichtmedizinischen Inhalte anschließend einsetzen.
Medizinische Hypnoseanwendungen
Medizinische Hypnoseanwendungen sind ganz klar abgegrenzt und es ist klar definiert, wer sie anbieten darf.
Ausschlaggebend für die
Medizinische Hypnoseanwendungen sind alle Anwendungen, die zur Diagnose, Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen.
Sie dürfen nur von einem Hypnotiseur oder Hypnosetherapeut angewandt werden, der eine Heilerlaubnis bzw. eine Approbation besitzt.
Dies sind Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Psychologische Psychotherapeuten.
Nur diesen Personengruppen ist die medizinische Anwendung der Hypnose vorbehalten. Es gibt keine Ausnahmen (z.B. auch wenn eine gut ausgebildete Krankenschwester eigentlich das medizinische Fachwissen mitbringt, hat sie dennoch keine Heilerlaubnis und darf keine Hypnose zu medizinischen Zwecken anbieten).
Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass nur derjenige, der eine Heilerlaubnis erlangt hat auch ausreichend nachgewiesen hat, dass er Krankheiten ausreichend beurteilen und eine Behandlung vornehmen kann. Er geht davon aus, dass jedem, der keine Heilerlaubnis besitzt wichtiges Wissen fehlen könnte, das zur Beurteilung der Situation notwendig ist.
Zudem sollte die Hypnose auch im entsprechenden Schwerpunkt des Behandlers liegen, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen (ein Zahnarzt sollte ohne entsprechende Zulassung also bspw. keine Depression behandeln, die gar nichts mit der zahnmedizinischen Situation des Patienten zu tun hat - weil man davon ausgeht, dass ein Zahnarzt nicht für die Behandlung von allgemeinen Depressionen ausgebildet ist).
Empfehlung für Nichtmediziner
Das TherMedius -Institut empfiehlt allen Hypnotiseuren, die beruflich mit der Hypnose arbeiten möchten und noch über keine Heilerlaubnis verfügen, sich einmal mit den Möglichkeiten einer Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie auseinanderzusetzen. Die Zulassung als Heilpraktiker Psychotherapie (eine auf den psychotherapeutischen Bereich spezialisierte Heilpraktiker-Zulassung) ermöglicht es Ihnen, die Hypnose auch im psychotherapeutischen Kontext, also zur Behandlung psychischer oder psychosomatischer Störungen einzusetzen.
Eine solche Zulassung bietet Ihnen eine zusätzliche Rechtssicherheit bei Ihren Anwendungen, da Sie auch Klienten behandeln dürfen, die Sie als nichtmedizinischer Hypnotiseur nicht annehmen könnten und Ihnen darüber hinaus ein großes Zusatzspektum an therapeutischen Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung steht, das Sie in Ihrer Praxis anbieten können.
Selbstverständlich können Sie mit der Hypnose auch im nichtmedizinischen Bereich beginnen und die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen, wenn Sie sehen, dass ein Bedarf dafür vorhanden ist und Sie einen entsprechenden Nutzen daraus gewinnen.
Haftungsausschluss
Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.
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