Hypnose Gewerbe gewerblich freiberuflich freier Be

Ist Hypnose Gewerbe oder freiberuflich?

Diese Frage war bis vor einiger Zeit eindeutig beantwortbar (freiberuflich konnte nur arbeiten, wer Kraft eines fachbezogenen Studiums oder einer als freiberuflich eingestuften Berufsausbildung dazu berechtigt war), mittlerweile hat sich die Lage aber zu Gunsten vieler Quereinsteiger etwas verändert.

Alte Rechtslage

Die alte Rechtslage war wie folgt:

Nichtmedizinische Hypnose wurden bis 2014 dem Bereich Lebensberatung bzw. der Coaching zugeordnet. Dieser galt (Kraft eines Musterurteils) als Gewerbe und war somit Gewerbesteuer - und Mehrwertsteuerpflichtig. Auch wenn das jeweilige Finanzamt die Hypnose bei der Tätigkeitsanmeldung im ersten Moment teilweise als freien Beruf annahm (weil es den Hypnotiseur irrtümlich für einen Mediziner hielt), war dies in der Regel nur vorläufig und konnte bei einer späteren Betriebsprüfung zur rückwirkenden Nachforderung der Gewerbesteuer von Tätigkeitsbeginn an führen, da man aus fiskalischer Sicht erwartete, dass der Antragstellende selbst in Erfahrung bringen muss, welche Rechtsform für ihn gilt und gar nicht akzeptieren darf, dass man ihn als Freiberufler einordnet, wenn er die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt. Je nachdem, wie lange man die Hypnose schon betrieben hatte bis der Formfehler auffällt konnte es hier zu gewaltigen Nachzahlungsbeträgen kommen.

Ärzte, Heilpraktiker oder (approbierte) Psychotherapeuten gehörten und ohnehin zu den klassischen Freiberuflern und ihre Einnahmen sind (so lange sie aus ihrer Freiberuflichen Tätigkeit stammen) Gewerbesteuerfrei.

Darüber hinaus sind die Honorare von Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten zumeist auch Umsatzsteuerfrei.
Die Gewerbesteuerfreiheit resultiert hierbei aus der freiberuflichen Tätigkeit, die Umsatzsteuerfreiheit aus der Erbringung von Heilbehandlungen (für Behandlungen, die keinem heilkundlichen Zweck dienen wie bspw. Business- oder Golf-Coaching u.ä. müssen übrigens auch Heilpraktiker und Ärzte Umsatzsteuer abführen).

Aktuelle Rechtslage

Mittlerweile hat sich die Rechtslage offensichlich insofern verändert, dass nun auch beratend tätige Personen als Freiberufler eingestuft werden können, die nicht die Freiberufler-Anforderungen nach der alten Regelung erfüllen.

Aus mehreren glaubwürdigen Quellen haben wir aktuell (Stand Anfang 2015) erfahren, dass es mittlerweile wohl möglich ist, dass Finanzämter auch nichtmedizinische Hypnotiseure und Coaches, die kein über kein fachbezogenes Studium und keine als freiberuflich eingestufte Berufsausbildung verfügen als Freiberufler einstufen können!

Diese Einstufung liegt dann aber wohl im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes und stellt keinen pauschalen Rechtsanspruch dar.

Manche Finanzämter halten offensichtlich an der alten Regelung fest und dürfen dies auch, auch wenn andere Finanzämter die Einstufung nun anders handhaben.

WICHTIG: Klären Sie also bei Anmeldung Ihrer Tätigkeit bitte unbedingt mit Ihrem Steuerberater und ihrem örtlichen Finanzamt ab ob eine freiberufliche Einstufung für Sie möglich ist und lassen Sie sich ein Einverständnis des Finanzamtes ggf. schriftlich bestätigen, damit im Nachhinein bei einer evtl. Betriebsprüfung keine Nachforderungen wegen einer fehlerhaften Fehleinstufung gestellt werden können.


Heißt "Freiberuflich" auch Mehrwertsteuerfrei

Viele Hypnotiseure streben den freiberuflichen Status an, weil sie glauben, dann von der "lästigen" Umsatzsteuer befreit zu sein.

Aber Achtung: Freiberuflichkeit bedeutet nicht automatisch auch Umsatzsteuerfreiheit!

Die Umsatzsteuerfreiheit, die bspw. Heilpraktiker und Ärzte genießen basiert auf der Mehrwertsteuerfreiheit von Heilbehandlungen, nicht auf ihrem freiberuflichen Status.

Das heißt, ein nichtmedizinischer Hypnotiseur, der als Freiberufler eingestuft wird, spart zukünftig die Gewerbesteuer, muss aber weiterhin ganz normal Umsatzsteuer abführen.

Haftungsausschluss

Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.

Wenn jemand einen Fehler oder einen Sachverhalt entdeckt, der sich zwischenzeitlich geändert haben sollte, dann bitten wir Ihn, uns kurz
darauf hinzuweisen.

Unklarheiten?

Diese Seite dient zur Information und ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie bei Unklarheiten und um ganz sicher zu gehen bitte unbedingt an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.

Telefon / Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch zwischen 8 und 13 Uhr unter:
Tel. (+49) 06155 - 863 68 01
oder schriftlich über unser Kontaktformular.

Seminare Online & vor Ort

Durch unsere Online-Seminare können Sie ortsunabhängig, bequem und kompetent in Hypnose fortbilden - Mehr Informationen hier

Suggestionstexte

Ausgereifte Suggestionstexte / Hypnose-Skripte zu verschiedensten Themen - hier in unserem ONLINE-SHOP verfügbar!

Kostenfreie Hypnose online

Kostenfreie Hypnose zum selbst genießen & für Ihre Klienten auf dem TherMedius® Hypnose Youtube-Kanal

Info-Channel & Newsletter

Tägliche neue Nachrichten & Infos aus Psychologie, Coaching und Medizin und aktuelle Veranstaltungen im News-Bereich

TherMedius® bei Facebook

Auf der TherMedius-Facebookseite werden Sie immer aktuell informiert.

TherMedius® Cartoons

Hier finden Sie Cartoons / Comics zum Thema Hypnose

Ausbildung mit Qualität

Moderne therapeutisch fundierte Hypnose mit Qualitätssiegel von TherMedius®.

Hypnose ist anerkannt

Hypnose ist anerkannt durch den WBP als wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Wunschberuf: Hypnosetherapie

Unsere Ausbildung ist als Grundstein für eine therapeutische Zulassung z.B. als Heilpraktiker (Psychotherapie) geeignet und orientiert sich an den Anforderungen der Gesundheitsämter.

Hypnose in Krisenzeiten

Welchen Einfluss haben aktuelle Krisensituationen auf die Hypnose? Artikel lesen

Newsletter

Immer aktuelle informiert über unseren Newsletter: Hier klicken

EEG-Brainmap

EEG-Brainmap

Digital verarbeitete EEG-Aufzeichnung zur übersichtlichen Darstellung einzelner Gehirnfrequenzaktivitäten

Hypnose-Forschung

TherMedius überlässt die Hypnose nicht dem Zufall.
Lesen Sie mehr über unsere Abteilung für Hypnose-Forschung.

Hypnose-Musik

Hier finden Sie Hypnose-Musik zum kostenlosen Download.

Buchempfehlungen

Möchten Sie sich in das Thema Hypnose einlesen oder suchen Sie weiterführende therapeutische Literatur? Hier finden Sie unsere Buchempfehlungen.

Hypnoseausbildung ohne Zugangsbeschränkung

Unsere Hypnose-Ausbildung ist sowohl für approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten als auch für Heilpraktiker und Neueinsteiger ohne therapeutische Ausbildung zugänglich.

Medizinische Hypnose - Klinische Hypnotherapie

Medizinische Hypnose - Klinische Hypnotherapie

Eigenständige Ausbildung Reinkarnationstherapie

In unserem fünftägigen Rückführungs-Seminar erlernen Sie die Reinkarnationstherapie ohne Vorkenntnisse.

Ausbildung Hypnosetherapie

Unsere Seminare sind sowohl als Ausbildung für Hypnose rein technisch als auch für Hypnosetherapie als Behandlungsmodell geeignet.

Qualität aus der Praxis

Unsere Referenten sind ausschließlich Therapeuten, die die Hypnosetherapie in den jeweiligen Formen auch tatsächlich ausüben.

Anästhesie und Analgesie in Hypnose

Hier finden Sie die Ausbildung für hypnotische Schmerzabschaltung