Berufsbezeichnung Titel Hypnose

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Berufsbezeichnungen für Hypnose

Viele angehende Hypnotiseure bzw. therapeutische Hypnose-Anwender sind daran interessiert, zu erfahren, welche Berufsbezeichnung sie für ihre Arbeit mit der Hypnose wählen können.

Häufig kursieren irritierende Gerüchte darüber, wie man sich bezeichnen kann und manche Bezeichnungen können auch gewisse rechtliche Risiken in sich bergen. Zudem existieren nur wenige fest definierte Regeln in Bezug auf die Berufsbezeichnung eines Hypnotiseurs und es bleibt ein gewisser Gestaltungsspielraum für den Einzelnen offen, der gerade Einsteiger irritiert.

TherMedius möchte an dieser Stelle einen Überblick geben, der dabei helfen kann, sich in Bezug auf die Möglichkeiten hypnotischer Berufsbezeichnungen zu orientieren und ggf. eine individuell geeignete Auswahl zu treffen, die nach Möglichkeit auch entsprechenden rechtlichen Anforderungen entspricht.

Die endgültige Entscheidung hängt natürlich letztendendes auch ein Stück weit vom persönlichen Geschmack und der gewünschten Markt-Positionierung des Einzelnen ab.
Der im Folgenden dargestellte Überblick über verschiedene Möglichkeiten, welche Berufsbezeichnung Sie als Hypnotiseur bzw. medizinischer / therapeutischer Hypnose-Anwender wählen können soll Ihnen dabei helfen, sich entsprechend zu orientieren.

Der Einfachheit halber haben wir die Bezeichnungen in den Beispielen in der männlichen Form gehalten. Sie sind aber selbstverständlich auch in ihrer weiblichen Form verwendbar.

Vorab: Wie Heilbehandler auftreten sollten

Heilbehandler wie Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie, Ärzte, Zahnärzte usw. sollten primär immer unter ihrer Hauptsächlichen Bezeichnung auftreten und zusätzlich erlernte Methoden auch als solche anfügen.

Also bspw.

Max Mustermann
Heilpraktiker für Psychotherapie
Hypnosetherapie

Wir raten mittlerweile davon ab, als Heilbehandler weitere Titel wie "HypnosetherapeuT" o.ä. zu verwenden, um Verwechslungsgefahr zu vermeiden.

Nach aktuellen Erkenntnissen ist bspw. die Bezeichnung Hypnotherapeut geschützt und darf zukünftig nur noch von Therapeuten geführt werden, die sehr konkrete Bedingungen erfüllen. Ausführlichere Informationen zum Titelschutz der Bezeichnung Hypnotherapeut finden Sie hier.

Behandler mit Heilerlaubnis können folgende Bezeichnungen als Methode angeben:

  • Hypnosetherapie

  • Hypnotherapie

  • Reinkarnationstherapie

  • Rückführungstherapie

Unklar ist, ob Heilbehandler ergänzend zu ihrer ursprünglichen Bezeichnung Zusatzbezeichnungen wie "Hypnose-Coach" o.ä. führen sollten. Im Zweifel raten wir davon ab und empfehlen, stattdessen auch hier bevorzugt die Methode (also Max Mustermann - Heilpraktiker -Hypnose-CoachING) anzuführen.

Bezeichnungen für Nichtmediziner

Behandler ohne Heilerlaubnis sollten Begriffe wie Therapie oder Therapeut grundsätzlich nicht verwenden.

Grund hierfür ist, dass davon ausgegangen wird, dass ein Außenstehender diese Begriffe als medizinisch / psychotherapeutisch werten könnte und es somit zu Irritationen kommt, was die Einschätzung der Qualifikation des Hypnotiseurs aus Sicht seiner Klienten angeht.

Für Hypnotiseure ohne medizinische Zulassung sind folgende Berufsbezeichnungen denkbar:

  • Hypnotiseur

  • Hypnose-Berater

  • Hypnose-Coach (hierfür bieten wir eine geschützte Zertifizierung an)

  • Hypno-Coach

  • Hypnose-Gesundheitspraktiker (hiervon ist aber eher abzuraten, da eine zu hohe Verwechslungsgefahr mit dem Heilpraktiker besteht - Abmahnrisiko!)

  • Hypnose-Trainer (in Praxen weniger beliebt, da dies eher nach einem Ausbilder oder einem Sport-Trainer klingt)

  • Trance-Coach

  • Trance-Berater

  • Rückführungsleiter (Bei Reinkarnation)

  • Rückführungs-Begleiter

  • Reinkarnations-Berater

Grenzfälle

Es gibt natürlich auch eine Reihe kreativer Namensschöpfungen, die nicht klar geregelt sind.

Vorstellbar wären:

  • Hypnose-Praktiker

  • Reinkarnations-Praktiker

  • Hypnose-Heiler

  • Reinkarnations-Heiler

  • Diplom-Hypnotiseur / Hypnosetherapeut

  • Diplomierter Hypnotiseur / Hypnosetherapeut

Bei der Bezeichnung "Praktiker" besteht eventuell Verwechslungsgefahr mit dem Heilpraktiker, was sicher einige Gesundheitsämter mit entsprechender Besorgnis sehen und im Zweifel die Nutzung dieser Berufsbezeichnung untersagen.

Der Begriff "Heiler" ist für Geistheiler zwar erlaubt, aber in Kombination mit Hypnose oder Reinkarnation dennoch eher nicht zu verwenden, weil auch hier eine verstärkte Verwechslungsgefahr mit medizinischen Tätigkeiten bestehen könnte.

Bezeichnungen wie "Diplom-" oder "Diplomierter-" sind auf gar keinen Fall zu verwenden. Es ist zwar aus rein rechtlicher Sicht theoretisch so, dass ein Titel, für den es kein offizielles Hochschul-Diplom gibt (erlangbar durch ein reguläres Studium an einer staatlichen Hochschule) - und diesen gibt es nicht für die Hypnose - quasi als "Phantasietitel" getragen werden darf, aber auf der Ebene der Rechtssprechung gilt dies als grobe Irreführung und im Zweifel sogar als Straftat!

Hypnose-Zertifikate mit der Bezeichnung "Diplom" oder "Diplomierter", die von Ausbildungsinstituten verliehen wurden, die kein staatlich anerkanntes Hochschulstudium bspw. als Universität oder Fachhochschule bieten sind folglich für den beruflichen Gebrauch wertlos, da diese Titel im Zweifel niemals offiziell verwendet werden und nicht einmal (z.B. auf Websites, Flyer oder Visitenkarten) erwähnt werden dürfen.

Ethisch und moralisch gesehen ist es Klienten gegenüber natürlich auch nicht verantwortbar, sich mit illegalen Titeln zu schmücken, denn mit diesen falschen Titeln verkauften sich in der Vergangenheit einige "falsche Therapeuten" als etwas, was sie de facto nicht sind und nutzten die Gutgläubigkeit und die Unkenntnis ihrer Klienten, um sich in ein besseres Licht zu rücken und eine Qualifikation vorzugaukeln, die letztenendes nie erlangt wurde.

Das TherMedius -Institut fordet seine Ausbildungsteilnehmer deshalb grundsätzlich nachdrücklich auf, seriös zu arbeiten und auf rechtlich grenzwertige Titel in Bezug auf Hypnose und Hypnosetherapie zu verzichten. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die einfache, aber prägnante Tätigkeitsbezeichnung "Hypnotiseur" nach wie vor bei den Klienten mit den größten Anklang findet und oft mehr Vertrauen schafft als dubiose Phantasietitel, die ohnehin für den Laien schwer einzuordnen sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter unserem Artikel über die Vergabe von Titeln im Rahmen der Hypnose-Ausbildung.

Wie nennt man die Behandlung?

Wie nennt man als Hypnotiseur oder Hypnosetherapeut denn nun die Anwendungen, die man mit Hypnose anbietet?
Im Grunde bietet sich doch einfach der Begriff Hypnose an, aber dennoch wünschen sich einige Anbieter aus verschiedenen Gründen komplexere oder themenbezogenere Bezeichnungen, was natürlich problemlos möchlich ist. Allerdings sollte man auch hier darauf achten, rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten, um keinen falschen Eindruck in Bezug auf die persönlichen Tätigkeitsbefugnisse zu erwecken.

Grundsätzlich sollte man eine Hypnosebehandlung nur dann "Therapie" nennen, wenn man über eine Heilerlaubnis verfügt.

Verwenden Sie also folgende Bezeichnungen bitte nur mit Heilerlaubnis:

  • Hypnosetherapie

  • Hypnotherapie

  • Reinkarnationstherapie

  • Heilhypnose

  • Trance-Therapie

  • Stress-Therapie

  • Schmerz-Therapie

  • Angst-Therapie

Für nichtmedizinische Hypnotiseure haben sich folgende Bezeichnungen bewährt:

  • Hypnosesitzung

  • Hypnosebehandlung

  • Hypnoseberatung

  • Hypnose-Coaching

  • Hypnose-Training

  • Trancearbeit

  • Rückführungssitzung

  • Rückführungsarbeit

  • Rückführungsanalyse

Haftungsausschluss

Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.

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