Rechtliche Grundlagen der Hypnose
Rechliche Rahmenbedingungen der Hypnose
In diesem Bereich der TherMedius - Website finden Sie einige grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen zur Anwendung von Hypnose und Hypnosetherapie, die von Bedeutung sein können, wenn Sie die Hypnose gewerblich bzw. im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausüben möchte.
Für Interessenten an einer Hypnose-Ausbildung ist es häufig interessant, zu wissen, wie sie die Hypnose im Anschluss anwenden können und dürfen, um bspw. ihre Ausbildungsplanung optimal auf ihre rechtlichem Möglichkeiten abstimmen zu können.
Ein Großteil der Teilnehmer der TherMedius - Hypnoseausbildung wendet die Hypnose im Anschluss an die Ausbildung im beruflichen Rahmen an. Damit Sie abschätzen können, welche Möglichkeiten Sie damit haben, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, die die wichtigsten Rahmenbedingungen aufzeigt und auch die Grenzen der medizinischen und der nichtmedizinischen Hypnose berücksichtigt.
Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss zu rechltichen Themen.
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Thema auch während der Hypnose-Ausbildung
Selbstverständlich kommen diese Themen auch während der Hypnose-Ausbildung immer wieder zur Sprache, damit Sie immer wissen, wie Sie welche Technik oder Anwendung zu werten haben und welche Voraussetzungen Sie benötigen.
Wir achten sehr darauf, unsere Seminar-Teilnehmer ausführlich zu informieren, damit sie ihre Kenntnisse im Anschluss in der Praxis sicher und rechtlich korrekt umsetzen können.
Da die Gesundheitsämter sehr auf die Einhaltung der Regelungen zur Ausübung therapeutischer Tätigkeiten achten, ist es ratsam, das Thema "rechtliche Möglichkeiten und Grenzen" schon von Beginn an in die Hypnose-Ausbildung mit einzubeziehen. Neben Informationen über die gängigen Regelungen stellen wir auch Erfahrungswerte von vielen Hypnotiseuren und Hypnosetherapeuten zur Verfügung, die Ihnen helfen können, typische Problembereiche zu meiden und Ihre Tätigkeit auf ein solides Fundament zu stellen.
Haftungsausschluss
Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet und alle Angaben sind ohne Gewähr, da das ein oder andere Gericht oder Gesundheitsamt sie vielleicht anders sehen könnte und gerade Neuregelungen oft eine Weile brauchen, bis sie flächendeckend bekannt werden. Die hier dargestellten Informationen entsprechen unserem aktuellen Wissensstand und werden in dieser Form unseres Wissens nach deutschlandweit weitestgehend einheitlich angewandt. Von Landkreis zu Landkreis kann es Unterschiede in der individuellen Handhabung der Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsberater.
Wenn jemand einen Fehler oder einen Sachverhalt entdeckt, der sich zwischenzeitlich geändert haben sollte, dann bitten wir Ihn, uns kurz darauf hinzuweisen.